Waage eichen für die Einhaltung von Eichfehlergrenzen

Waage eichen für die Einhaltung von Eichfehlergrenzen

August 21, 2017 Aus Von finance-always

Die Eichung von Waagen ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung des Messgerätes auf Einhaltung von zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, vor allem die Einhaltung von Eichfehlergrenzen. Diese Grenzen gibt das Mess- und Eichgesetz In Deutschland vor. Die Eichung ist eine hoheitliche Aufgabe und in vorgeschriebenen Abständen von zugelassenen Personen durchzuführen. Wer beispielsweise mit Waren die gewogen werden handelt muss eine Waage eichen lassen und die Eichung mit einem Prüfsiegel absegnen lassen.waage_eichen

Meldepflicht für das Waage Eichen!

Neue Waagen, die geschäftlich oder amtlich genutzt werden müssen, werden sie ab dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden, gemeldet werden. Die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Ein Messgerätebetreiber muss innerhalb von sechs Wochen nach seiner Inbetriebnahme das Messgerät anmelden. Die Anmeldung kann sogar ganz unkompliziert online beim www.eichamt.de vorgenommen werden, auch per Fax oder per Post ist eine Anmeldung möglich.

Eine Waage eichen zum Schutz der Verbraucher!

Ziel des Eichgesetzes ist es einen besseren Überblick über die eingesetzte Geräten zu bekommen, damit die Eichämter eine wirksame Marktüberwachung und Kontrolle durchführen können.
Die Nacheichungen sind im vorgeschriebenen Rhythmus durchzuführen. Bei Fahrzeugwaagen ist die Nacheichung alle drei Jahre durchzuführen, bei Ladentischwaagen ist die Eichung alle zwei Jahre vorgeschrieben. Die Eichung nehmen Mitarbeiter des Eichamtes vor. Wenn Sie eine Waage eichen lassen erhalten Sie eine Eichplakette ähnlich der TÜV-Plakette.

Das Eichdatum darf nicht überzogen werden.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, pünktlich Ihre Waage zu eichen dürfen Sie diesen Termin nicht überschreiten. Eine notwendige Überschreitung muss schriftlich beim zuständigen Eichamt beantragt werden.
Zu Irritationen führt die Änderung in der Kennzeichnung nach einer Eichung. Man muss wissen, dass auf der Eichplakette der Beginn der Eichfrist steht und nicht der Ablauf der Eichfrist wie bei der TÜV-Plakette der Fahrzeuge. Das verwirrt viele. Weitere Fragen können Sie hier stellen.

Als Betreiber müssen Sie sich selbst um das Waage Eichen kümmern.

Da die einzelnen Eichfristen der unterschiedlichen Geräte werden bei allen im Geschäftsverkehr befindlichen Geräten als bekannt vorausgesetzt und kann nicht mehr einfach am jeweiligen Gerät abgelesen werden. Als Nutzer einer Waage müssen Sie sich in Zukunft selbst um einen Termin kümmern um Ihre Waage eichen zu lassen. Von möglichen Falschinterpretationen des auf dem Gerät gekennzeichneten Eichtermins ist dabei abzusehen. Der Eichtermin darf auf jeden Fall nicht verstreichen.

Fazit:

Wenige Neuregelungen am Eichgesetz ändern nichts an der Eichpflicht der Waagen die korrekt im geschäftlichen Verkehr verwendet werden müssen. Als Nutzer eines Messgeräts auch von Waagen müssen Sie nach wie vor die einzelne Waage eichen lassen. Die Einhaltung von Eichterminen ist verpflichtend, und dient dem Verbraucherschutz. Eventuelle Eichterminverlängerungen müssen beim Eichamt zuständigen beantragt werden. Lassen Sie also Ihre geschäftlich genutzte Waage eichen. Anschließend funktionieren die unterschiedlichen Waagen wieder. So leistet die Palettenwaage z.B. wieder gute Dienste.

Dieser Eichprozess kommt bei vielen unterschiedlichen Vorgängen zum Einsatz. So auch sobald man Gewichte anhebt. In diesem Kontext spielt auch die Ladungssicherung eine tragende Rolle. Hierbei kommt es darauf an schwere Lasten ausreichend zu sichern. Das kann z.B. bei einem Kran der Fall sein wo mit einer Krantraverse die Ladung gesichert werden muss.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter https://www.werbeplanen-druckerei.de/wiegehubwagen-der-praktische-helfer-in-der-industrie/.